Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.
Beispielsweise wird zur Regelung bezüglich des Produktinformationsblattes im Hinblick auf Investmentfonds nicht mehr auf Artikel 78 der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW) verwiesen, was zu einem Gleichlauf mit dem auf europäischer Ebene geplanten Key Information Document (KID) geführt hätte. Statt dessen enthält das Gesetz eine Verweisung auf den vereinfachten Verkaufsprospekt nach dem Investmentgesetz.
Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts Mitte 2011 in Kraft tritt.
Gravierende Änderungen sind in dem weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr zu erwarten, die Marktteilnehmer können sich schon jetzt auf die kommenden Neuregelungen einstellen und sollten die Zeit nutzen.
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