Am 19. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Honorarberatungsgesetz beschlossen.
Mit dem Gesetz soll eine gesetzliche Grundlage für honorarbasierte Anlageberatung in Deutschland geschaffen werden. Im Zentrum des Entwurfes steht die begriffliche Trennung von provisionsbasierter Anlageberatung und Honorarberatung.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente wurde der Entwurf des Bundesfinanzministeriums aufgegriffen. Weitere Informationen zu diesem Entwurf erhalten Sie hier.
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