EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich Anfang Juni 2015 auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) verständigt.
Mit der Veröffentlichung der PSD II im EU-Amtsblatt ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Die Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten innerhalb der 24-montigen Umsetzungsfrist in nationales REcht zu transformieren.
Die überarbeitet Zahlungsdiensterichtlinie definiert unter anderem neue Zahlungsdienste. Damit gehen auch weitgehende Konsequenzen auf Prozesse und Geschäftsmodelle im Retail-Banking und bei Bezahlverfahren aber auch für das Risikomanagement von Banken einher.
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