Am 08.10.2015 hat ds Europäische Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (PSD 2) angenommen.
Nach der Abstimmung im Parlament wird die Richtlinie zewitnah vom Ministerrat der EU förmlich verabschiedet. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Anpassungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung der neuen Regeln vorzunehmen.
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