Die Einführung von MiFID II soll verschoben werden. Die Kommission hat hierzu den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.
Seit Herbst 2015 ist die Rede davon, dass MiFID II verschoben werden soll. Eine Verzögerung auf Ebene der Level 2 Maßnahmen ist der Grund. Dabei handelt sich wahrlich nicht um die erste Verzögerung, wenn man bedenkt, dass der erste Kommissionsentwurf vom Oktober 2011 stammt.
Nach Abstimmung mit dem Parlament und dem Rat legt die Kommission eine Richtlinie im Entwurf vor, die diese Verschiebung zum Gegenstand hat.
Dabei sollen alle relevanten Fristen zur MiFID II Anwendung um genau ein Jahr verschoben werden. Das heißt die Anwendung muss erst ab dem 03.01.2018 erfolgen.
Bemerkenswert ist aber, dass die Umsetzungsfrist für die nationalen Gesetzgeber beim 03.07.2016 bleiben soll. Wir werden also bis zu diesem Zeitpunkt die deutsche Richtlinienumsetzung haben aber die Anwendung erst ab dem 03.01.2018.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Entwurf verabschiedet wird, ist nach unserer Einschätzung sehr hoch.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Thomas Elster.