Nicht nur der Tag der Anwendung der neuen Regelungen wird um ein Jahr verschoben, auch die nationale Umsetzung.
Wie bereits mit der Meldung vom 18.02.2016 mitgeteilt, soll die Anwendung der neuen MiFID II Regelungen um ein Jahr von Januar 2017 auf Januar 2018 verschoben werden.
Die Kommission wollte jedoch an dem Zeitplan für die Umsetzung in nationales Recht nicht rütteln, es sollte beim 03.07.2016 bleiben. Damit konnte sich die Kommission aber nicht durchsetzen. Das Parlament und eine größere Anzahl von Mitgliedsstaaten haben dafür gesorgt, dass auch die nationalen Gesetzgeber ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung, also bis zum 03.07.2017 bekommen.
Die noch erforderlichen Trilogverhandlungen zu der Verschiebung sind reine Formsache, der Rat, das Parlament und die Kommission sind sich mittlerweile einig.
Diese Verschiebung lässt die Hoffnung schwinden, dass dem Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 16.10.2015 bald der Regierungsentwurf folgt, der sich inhaltlich mit der Umsetzung von MiFID II befasst. Möglicherweise wartete der deutsche Gesetzgeber die Level 2 Maßnahmen der Europäischen Kommission noch ab, bevor er einen Regierungsentwurf vorlegt, um sich an den europäischen Detaillösungen zu orientieren.
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