Die Kommission hat im April 2016 begonnen, konkretisierende sogenannte Level 2 Maßnahmen zu veröffentlichen. MiFID II und MiFIR sehen zur Konkretisierung der Regelungen eine große Anzahl von Ermächtigungen an die europäische Kommission vor, um delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen hat die ESMA Konsultationen durchgeführt und eine Reihe von Reports veröffentlicht, denen die Entwicklung hin zu den jetzt vorgelegten Maßnahmen zu entnehmen waren.
Am 07.04.2016 erging eine Delegierte Richtlinie der Kommission, die folgende Themen behandelte: Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden (Kapitel II), Produktüberwachungsanforderungen (Kapitel III), Anreize (Kapitel IV). Unter der Überschrift Anreize werden im Einzelnen Regelungen zu monetären und nicht-monetären Zuwendungen getroffen, zum einen für unabhängige Anlageberatung und Vermögensverwaltung und zum anderen für sonstige Wertpapierdienstleistungen.
Mit einer Delegierten Verordnung vom 25.04.2016, wurden Konkretisierungen vorgenommen zu Begriffsbestimmungen (Kapitel I), zu organisatorischen Anforderungen (Kapitel II) und zu weiteren Anlegerschutzvorschriften und Aufzeichnungspflichten (Kapitel III), sowie zu Anforderungen an Handelsplätze (Kapitel IV), an Positionsmeldungen (Kapitel V) und an die Bereitstellung von Marktdaten (Kapitel VI).
Bis in den Juli 2016 hinein werden weitere Delegierte Rechtsakte folgen. Während die Verordnungen direkt gelten, sind die Richtlinien noch von den nationalen Gesetzgebern umzusetzen. Diese Umsetzungen und die Umsetzung der MiFID II Richtlinie selbst sind die Akte zum Abschluss der MiFID II Überarbeitung, auf die die Marktteilnehmer seit vielen Jahren warten, um sich auf die neuen Regelungen final einstellen zu können.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Thomas Elster.