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Ausweitung des Vermögensanlagengesetzes auf weitere Direktinvestments geplant!

Von 13. Mai 2016Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

Der Regierungsentwurf des sog. ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (Fimanog) sieht eine weitre Ausweitung des Vermögensanlagengesetzes im Bereich der Direktinvestments vor.

Bereits mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes zum 10. Juli 2015 wurden Container- (und weitere) Direktinvestments, bei denen der Rückkauf von Beginn an fest vereinbart ist, zu sog. Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Sie unterfallen seit diesem Zeitpunkt daher grundsätzlich der Prospektpflicht sowei den weiteren Vorschriften des VermAnlG.

Durch das geplante erste Finanzmarktnovellierungsgesetz soll der Anwendungsbereich des VermAnlG auf alle Container- (und weitere) Direktinvestments ausgeweitet werden. In der Begründung heißt es hierzu:

„Durch die Änderung wird sichergestellt, dass auch Direktinvestments in Sachgüter (z. B. Beteiligungen an dem Erwerb einzelner Container), bei welchen der Rückerwerb der Anlage von dem Willen des Anbieters oder eines Dritten abhängt, von dem Tatbestand erfasst werden.“

Die Änderung hat auch Auswirkungen auf den Vertrieb. Vermittler benötigen künftig eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO. Voraussetzung zur ERlangung der Erlaubnis ist u.a. der Nachweis der Sachkunde und einer geeigneten Versicherung.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Dr. Philipp Hendel.

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