In den P&R-Verfahren konnten wir in den vergangenen Monaten weitere Prozesserfolge für die von uns vertretenen Finanzdienstleister erzielen. Mittlerweile sind drei Klageabweisungen rechtskräftig und damit unanfechtbar:
- das „Dessauer Verfahren“ mit erster Instanz am LG Dessau-Roßlau und zweiter Instanz vor dem OLG Naumburg (hierüber berichteten wir bereits in einem vorangegangenen Newsletter);
- ein Verfahren vor dem LG München I – hier wurde gegen das erstinstanzliche Urteil vom 26.09.2019 keine Berufung eingelegt;
- und mittlerweile auch dasjenige Verfahren vor dem LG Ansbach, in dem wir im November 2018 das bundesweit erste P&R-Urteil erstritten hatten. Am 24.03.2020 wies das OLG Nürnberg die Berufung hiergegen zurück.
Des Weiteren durfte sich ein von uns vertretener Vermittler am 18.03.2020 über einen Prozesserfolg in Augsburg freuen: Das LG Augsburg wies die Schadenersatzklage eines Ehepaares ab, das zahlreiche P&R-Investments getätigt hatte.
Mittlerweile verfügen wir über einen Fundus von P&R-Urteilen, mit dem wir auf zahlreiche Argumente von Anlegeranwälten reagieren können. Dabei kristallisieren sich einige Rechtsprechungslinien heraus, an deren Verfestigung wir Schritt für Schritt arbeiten:
- Anlageberatung wird von den Gerichten bislang nur in Ausnahmefällen angenommen.
- Selbst Auskunfts- und Aufklärungspflichten (die bei einer Anlagevermittlung regelmäßig bestehen) werden von den Gerichten vielfach mit dem Argument verneint, der Kunde sei mit fest vorgefasstem Kaufentschluss an den Vermittler herangetreten. Wir sind froh, dass wir mit dieser Argumentation zum so genannten Execution only eine sichtbare Spur in der Rechtsprechung hinterlassen haben.
- Bei Anlegern, die über viele Jahre hinweg Folgeinvestments getätigt haben, wurde zudem mehrfach die Aufklärungsbedürftigkeit abgelehnt.
- Aber selbst dort, wo die Gerichte Beratungs- oder jedenfalls Aufklärungspflichten erkannt haben, konnten wir Prozesserfolge erzielen. Dies liegt daran, dass wir Verteidigungslinien zu beliebten Argumentationsmustern entwickelt haben, die insbesondere die Themenkreise Plausibilität und Risikoaufklärung betreffen.
Besonders erfreulich ist, dass wir weiterhin keinen einzigen Prozess verloren haben. Wir arbeiten hart daran, dass dies möglichst lange so bleibt.
Die Presse hat übrigens auch berichtet: Den Artikel in Cash Online finden Sie hier.
Über uns
Die Kanzlei DRRP hat mit einem vierköpfigen Team von einschlägig spezialisierten Rechtsanwälten eine Vermittlervereinigung ins Leben gerufen, der sich bereits eine Vielzahl von Vermittlern mit einem deutlich dreistelligen Millionenbetrag an vermitteltem Anlagevolumen angeschlossen hat. Vermittler, die noch nicht Mitglied der Vermittlervereinigung sind, können sich unter [email protected] registrieren lassen, um weitere Informationen zu erhalten.
Ferner bietet die Kanzlei DRRP betroffenen Vermittlern eine Beratung bei der Kundenkommunikation wie auch eine Vertretung in Schadensfällen an. Die Erfahrungen aus anderen Schadenskomplexen, insbesondere dem Magellan-Verfahren, kommen den von der Kanzlei DRRP vertretenen Vermittlern dabei zugute. Wenn Sie hieran Interesse haben, können Sie uns dies ebenfalls unter [email protected] mitteilen.