Das Urteil des EuGH vom 26. März 2020 zur Unvereinbarkeit der gesetzlichen Musterbelehrung mit dem Unionsrecht hat in der Bankenwelt große Verunsicherung ausgelöst. Schon ist die Rede von einem neuen Widerrufsjoker.
Mit unserem Memo (hier als PDF zum Download) möchten wir Ihnen daher einen ebenso aktuellen wie erfreulichen Hinweisbeschluss des OLG München zur Kenntnis bringen, der bereits auf das Urteil des EuGH Bezug nimmt. Darüber hinaus gehen wir auf weitere Handlungsoptionen ein, die als Reaktion auf das Urteil des EuGH in Frage kommen.