Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2013 über das KAGB abgestimmt und dieses mehrheitlich beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss noch mehrere Änderungen am Entwurf des KAGB vorgenommen. Das Gesetz muss vor seinem Inkrafttreten nun noch den Bundesrat passieren.
Mit dem KAGB werden die Vorgaben an die Fondsbranche, insbesondere an geschlossene Fonds neu reguliert. Das Investmentgesetz wird durch das KAGB abgelöst, die Regelungen zu OGAW werden dort weitestgehend übernommen. Für sog. Alternative Investmentfonds (AIF) werden besondere Anforderungen aufgestellt. Dies betrifft neben einer Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht für Unternehmen, die AIF verwalten, auch Anforderungen an den Vertrieb sowie an die Verwahrung von Vermögensgegenständen des AIF.
Das KAGB tritt zum 22. Juli 2013 in Kraft. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen, Vorschriften zum Bestandsschutz sowie Schonfristen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, besteht allerdings teilweise akuter Handlungsbedarf, bzw. sollte geprüft werden, ob Geschäftsmodelle, Investmentvehikel und Anlagekonzepte in den Anwendungsbereich des KAGB fallen.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Rechtsanwälte Urs Böckelmann, Christian Hackenberg, Dr. Philipp Hendel und Jan C. Knappe zur Verfügung. Verfasser dieses Beitrags ist RA Urs Böckelmann.