Das AIFM-Umsetzungsgesetz mit seinem Kernstück, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wird die AIFM-Richtlinie zum 22.07.2013 in deutsches Recht umsetzen. Auch Private-Equity-Fonds werden von der künftigen Regelung erfasst und unterliegen damit einer stärkeren Regulierung als bisher.
Das KAGB hat einen weiten Anwendungsbereich. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist grundsätzlich jede Art von Fonds einer Regulierung durch das KAGB unterworfen (sog. materieller Fondsbegriff; Näheres hierzu finden Sie hier). Mit Inkrafttreten des KAGB benötigt daher auch jeder Verwalter eines Private-Equity-Fonds eine Zulassung durch die BaFin, soweit aufgrund größenabhängiger Vorschriften nicht eine Registrierung ausreichend ist (vergleiche § 2 Abs. 4, Abs. 5 KAGB-E).
Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung durch die BaFin sind unter anderem ein ausreichendes Anfangskapital, eine umfassende Aufklärung der BaFin über die verfolgte Anlagestrategie, ausreichende Erfahrung und Sachkunde der verantwortlich handelnden Personen sowie der Nachweis einer den Anforderungen des KAGB genügenden Organisationsstruktur, einschließlich des Liquiditäts- und Risikomanagements.
Damit gelten für Private-Equity-Fonds künftig grundsätzlich die Anforderungen, die das Kapitalanlagegesetzbuch an die Ausgestaltung solcher Investitionsvorhaben (z.B. zulässige Anleger, Rechtsformwahl, Anlagerichtlinien und -grundsätze, zulässige Investitionsgegenstände) und die Unternehmensorganisation auf Ebene der Kapitalverwaltungsgesellschaft und des AIF selbst stellt.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Wir unterstützen Sie gerne! Bitte kontaktieren Sie uns. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Rechtsanwälte Urs Böckelmann, Christian Hackenberg, Dr. Philipp Hendel und Jan C. Knappe zur Verfügung.; Verfasser dieses Beitrags ist RA Dr. Philipp Hendel.