Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 29.11.2017 im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13. Januar 2018 in Kraft tritt, ein überarbeitetes Merkblatt veröffentlicht. Dieses konkretisiert die geänderten und neuen gesetzlichen Vorgaben und gibt Informationen zur Auslegung der Vorschriften des ZAG durch die Finanzaufsicht. Es ersetzt das Merkblatt der BaFin zum ZAG aus dem Jahr 2011.
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