BGH erklärt Abtretung für nichtig und strafbar, weil sie mit einem Verstoß gegen das strafrechtlich sanktionierte Berufsgeheimnis für Angehörige von Versicherungsunternehmen einhergeht.
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BGH erklärt Abtretung für nichtig und strafbar, weil sie mit einem Verstoß gegen das strafrechtlich sanktionierte Berufsgeheimnis für Angehörige von Versicherungsunternehmen einhergeht.