Christian Hackenberg In News Provisionsansprüche von Versicherungsvertretern können nicht abgetreten werden, wenn sie aus der Vermittlung von privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungsverträgen stammen BGH erklärt Abtretung für nichtig und strafbar, weil sie mit einem Verstoß gegen das strafrechtlich sanktionierte Berufsgeheimnis für Angehörige von Versicherungsunternehmen einhergeht.Lesen Sie mehr