Das Gesetz tritt zwar zum 22.07.2013 in Kraft, die §§ 343 ff. KAGB beinhalten allerdings zahlreiche Bestandsschutzregelungen, Schonfristen und Erleichterungen für bereits bestehende Investmentvermögen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die BaFin hat sich in einem Merkblatt vom 18.06.2013 zu maßgeblichen Fragen hinsichtlich der Übergangsvorschriften im KAGB geäußert.
Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht steht an. Die Kanzlei Dr. Roller & Partner begleitet dieses Thema fachlich und verfasst laufend Beiträge zu den neuesten Entwicklungen. Die Kanzlei hat für das Thema eine Task Force mit vier Anwälten gebildet, die ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Seite stehen.
Zum 22.07.2013 soll das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft treten. Die Anbieter geschlossener Fonds müssen bis dahin eine Fülle von Aufgaben bewältigen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Am 3. Mai 2010 wurde der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ veröffentlicht. Insbesondere die Austrocknung des Grauen Kapitalmarkts sowie eine verschärfte Aufsicht über Anlageberater sorgen für Aufmerksamkeit und Widerstand in der Finanzbranche.