Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 29.11.2017 im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13. Januar 2018 in Kraft tritt, ein…
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 13.11.2017 eine Erklärung veröffentlicht, um die an ICOs beteiligten Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, dass sie sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Tätigkeiten regulierte Tätigkeiten darstellen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. Juni 2017 entscheiden, dass die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung darstellt.
Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten, mit dem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht ungesetzt wird. Wesentliche Änderungen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben (03/2017 (GW)) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 13.03.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366), die bis zum 13.01.2018 in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit Schlussantrag vom 08.02.2017 beantragt, auszusprechen, dass die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags keine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung in Form der Anlagevermittlung darstellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2017 die aktualisierte Fassung Ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz: MaComp) veröffentlicht.
Die BaFin hat am 19.01.2017 den überarbeiteten Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Sie wird voraussichtlich im Februar erlassen soll am 1. März 2017 in Kraft treten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Gewerbeaufsicht nehmen sich bereits seit einiger Zeit verstärkt den Besonderheiten automatisierter Anlagemodelle an. Die Europäische MiFID 2-Richtlinie bringt weitergehende Verpflichtungen für Finanzintermediäre und trifft auch Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung – Das hat auch Bedeutung für Fintechs.