Die europäischen und nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Basel III bringen auch für Finanzdienstleistungsinstitute erhebliche Neuerungen, die mehrheitlich bis zum 01.01.2014 umgesetzt werden müssen.
Die europäischen und nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Basel III bringen auch für Finanzdienstleistungsinstitute erhebliche Neuerungen, die mehrheitlich bis zum 01.01.2014 umgesetzt werden müssen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. Juli 2013 ihr Merkblatt – Hinweise zur finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnispflicht von Investmentclubs und ihrer Geschäftsführer geändert.
Die Kanzlei Dr. Roller & Partner hat beim Oberlandesgericht München ein für Banken positi-ves Urteil zu den Maßstäben der Fehlberatung bei offenen Immobilienfonds, hier: Axa Immo-select (WKN: 984645), erstritten (OLG München, Urteil vom 08.07.2013 – AZ:19 U 1411/13).
Das KAGB bringt eine Reihe neuer Erlaubnis-, Registrierungs- und Anzeigepflichten mit sich.
Das Gesetz tritt zwar zum 22.07.2013 in Kraft, die §§ 343 ff. KAGB beinhalten allerdings zahlreiche Bestandsschutzregelungen, Schonfristen und Erleichterungen für bereits bestehende Investmentvermögen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die BaFin hat sich in einem Merkblatt vom 18.06.2013 zu maßgeblichen Fragen hinsichtlich der Übergangsvorschriften im KAGB geäußert.
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) tritt am 22. Juli 2013 in Kraft. Insbesondere für geschlossene Fonds, aber auch für zahlreiche sonstige Anlagemodelle bringen die Neuregelungen grundlegende Änderungen mit sich.
Mit der PRIPS-VO wird ein weiteres Informationsblatt kommen, das sogenannte KID (Key Information Document). Die Verordnung wird im Herbst 2013 erwartet.
Die europäischen Ausschüsse ringen um mehr Transparenz zu Provisionen, eine neue Regulierung für Lebensversicherungsprodukte mit Anlageelementen (Versicherungsanlageprodukte) wird vorgesehen. Der europäische Kommissionsentwurf vom 03.07.2012 zur Neufassung der Versicherungsvermittler-richtlinie (IMD II) und die Verlautbarungen der Ausschüsse zeigen, dass die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse für den Vertrieb von Versicherungsprodukten steigen werden.
RA Elster als Referent zum Thema „Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Informationsblätter“ am 30. September 2013 in Frankfurt-Eschborn