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BaFin veröffentlicht „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2013 ein „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“ herausgegeben. In diesem Merkblatt gibt die BaFin einen ersten Ausblick darauf, wie sie einzelne Aspekte des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Verwaltungspraxis handhaben wird. Das Merkblatt beschäftigt sich dabei im Wesentlichen mit den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss.

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