RA Böckelmann zu Fremdwährungsdarlehen beim Finanzcolloquium Heidelberg (FCH) am 21./22. Oktober 2013
Die Überarbeitung der MiFID schreitet voran, nach einer Flut von Vorschlägen des EU-Parlaments und des Rates wird derzeit im Rahmen der Vorbereitung auf die Trilog-Gespräche um eine einheitliche Regelung gerungen, im Oktober 2013 sind die abschließenden Beratungen terminiert.
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2013 über das KAGB abgestimmt und dieses mehrheitlich beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss noch mehrere Änderungen am Entwurf des KAGB vorgenommen. Das Gesetz muss vor seinem Inkrafttreten nun noch den Bundesrat passieren.
Finanzdienstleister werden gerade im Zusammenhang mit größeren Haftungskomplexen gelegentlich von einer schlechten Presse bis hin zu sog. „shit storms“ überzogen. Es gibt aber juristische Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, wenn dabei über die Stränge geschlagen wird.
Der BGH hat mit Urteil vom 19. März 2013 (XI ZR 431/11) die Haftung einer Direktbank grundsätzlich verneint, wenn der Kunde ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen damit beauftragt hat, Beratungsleistungen für ihn auszuführen.
Das Gesetz enthält Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeit von Honoraranlageberatern. Diese Anforderungen treten am dem ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
RA Elster als Referent zum Thema „Honoraranlageberatungsgesetz“ beim WM-Seminar am 27. November 2013 in Frankfurt-Eschborn
Inhalt und Reichweite des Begriffs des Investmentvermögens nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Entwurfs eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E) waren bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Mutmaßungen. Nun hat sich die BaFin in einem Entwurf dazu positioniert, wie sie diesen Begriff in der Verwaltungspraxis auszulegen gedenkt.
Am 28.02.2013 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Hochfrequenzhandelsgesetz (BT Drucksache 17/12536) verabschiedet. Diese gesetzliche Regelung erfolgt im Vorgriff und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den geplanten Regelungen in Art. 17 MiFID II, 51 III auf europäischer Ebene.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2013 ein „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“ herausgegeben. In diesem Merkblatt gibt die BaFin einen ersten Ausblick darauf, wie sie einzelne Aspekte des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Verwaltungspraxis handhaben wird. Das Merkblatt beschäftigt sich dabei im Wesentlichen mit den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss.