Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2013 ein „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“ herausgegeben. In diesem Merkblatt gibt die BaFin einen ersten Ausblick darauf, wie sie einzelne Aspekte des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Verwaltungspraxis handhaben wird. Das Merkblatt beschäftigt sich dabei im Wesentlichen mit den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss.
Am vergangenen Dienstag waren nach einer bundesweiten Razzia gegen mutmaßliche Anlagebetrüger einige Hauptverdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Auch Vermittler von Kapitalanlagen der S&K stehen im Brennpunkt der juristischen Aufarbeitung, weil Anleger häufig versuchen sich bei ihnen schadlos zu halten.
Das AIFM-Umsetzungsgesetz mit seinem Kernstück, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wird die AIFM-Richtlinie zum 22.07.2013 in deutsches Recht umsetzen. Auch Private-Equity-Fonds werden von der künftigen Regelung erfasst und unterliegen damit einer stärkeren Regulierung als bisher.
Die AIFM-Richtlinie wird in Deutschland durch das AIFM-Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert. Kernstück ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das zum 22.07.2013 in Kraft treten soll. Die aus den bisherigen Regelungen bekannte Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Angebot wird dabei aufgegeben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand der Anlagevermittlung am 5. Dezember 2012 geändert. Die bloße Nachweistätigkeit im Sinne des Gewerberechts soll demnach keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG sein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für ihren Entwurf eines Rundschreibens zur Auslegung gesetzlicher Anforderungen an die Erstellung von Informationsblättern ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Es zeigt sich, dass noch zahlreiche Änderungen an dem Entwurf nötig sind, auch was die Berücksichtigung von Vermögensanlagen anbelangt.
Am 19. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Honorarberatungsgesetz beschlossen.
Finanzanlagenvermittler haben ab Januar 2013 zahlreiche Neuerungen im Rahmen ihrer Berufsausübung zu beachten. Darüber hinaus gibt es einige Fristen, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt im Auge behalten werden sollten.
Mit dem Gesetz soll eine gesetzliche Grundlage für honorarbasierte Anlageberatung in Deutschland geschaffen werden. Im Zentrum des Entwurfes steht die begriffliche Trennung von provisionsbasierter Anlageberatung und Honorarberatung.
Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht steht an. Die Kanzlei Dr. Roller & Partner begleitet dieses Thema fachlich und verfasst laufend Beiträge zu den neuesten Entwicklungen. Die Kanzlei hat für das Thema eine Task Force mit vier Anwälten gebildet, die ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Seite stehen.