Das OLG Frankfurt a. M. hat geurteilt, dass ein Anleger die Beweislast dafür trägt, dass ein Kommissions- und kein Festpreisgeschäft vorliegt. Dies kann für die Frage, ob eine Bank über Einnahmen aus Wertpapieraufträgen aufklären muss, von entscheidender Bedeutung sein.
Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) gebilligt.
Mit Urteil vom 20.09.2011 (AZ. II ZR 277/09) hat der II. Zivilsenat des BGH festgestellt, dass vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet ist, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.
Die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHG-MaAnzV) konkretisiert die Anforderungen des § 34d WpHG. Zusätzlich hat die BaFin ein IT-Informationsblatt herausgegeben, mit dem das Anzeigeverfahren zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister nach § 34d WpHG erläutert wird.
RA Elster als Referent zum Thema „MiFID II“ beim Finanz Colloquium Heidelberg am 23.-24. Oktober 2012
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat Folgen auch für den Bereich von Dachfonds, die in mehrere geschlossene Beteiligungen investieren. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für den Tatbestand der Anlageverwaltung besteht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht Merkblatt mit Hinweisen zum Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten; Unklarheiten werden dadurch nur teilweise beseitigt.