Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren vom 22.06.2011 wurde am 25.06.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 30, S. 1126) und ist am 01.07.2011 in Kraft getreten.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds und sonstiger Vermögensanlagen veröffentlicht. Die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ soll das geplante „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ und die darin vorgesehenen Regulierungen des so genannten grauen Kapitalmarkts über Neuregelungen in der Gewerbeordnung in wichtigen Aspekten konkretisieren.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben am 17. Februar 2011 einen noch nicht endgültig abgestimmten Diskussionsentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts vorgelegt. Wie ist der Stand?
Ein BaFin-Rundschreiben vom 14. Juni konkretisiert insbesondere Anforderungen an Beratungsprotokolle. Außerdem erweitert es den Kreis derjenigen Unternehmen, die die MaComp umsetzen müssen, um Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, und enthält Änderungen zu Mitarbeitergeschäften sowie zur Verwendung von Wertdarstellungen in Informationsmaterial. Da keine Umsetzungsfristen existieren, sollten alle Marktteilnehmer unverzüglich mit der Überprüfung und ggf. Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen. Die BaFin verlangt dies sogar explizit.
Das Bundeskabinett hat am 06.04.2011 den Entwurf für ein „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ beschlossen.
Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.