Der Entwurf vom 22.09.2010 des kurz als „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ bezeichneten Vorhabens basiert auf dem „Schäuble-Entwurf“ vom 03.05.2010 (vgl. hierzu unsere Meldung vom 05.05.2010), setzt diesen allerdings nicht vollständig um. Er sieht Änderungen und Ergänzungen in zahlreichen kapitalmarktrelevanten Regelwerken vor.
Betroffene Finanzdienstleistungsinstitute müssen für 2010 mit Sonderzahlungen in Höhe des 3,8-fachen Jahresbeitrags rechnen. Wer seine Sonderzahlung senken möchte, muss rasch handeln: In den nächsten Tagen laufen wichtige Fristen hierfür aus.
BGH erklärt Abtretung für nichtig und strafbar, weil sie mit einem Verstoß gegen das strafrechtlich sanktionierte Berufsgeheimnis für Angehörige von Versicherungsunternehmen einhergeht.
Am 3. Mai 2010 wurde der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ veröffentlicht. Insbesondere die Austrocknung des Grauen Kapitalmarkts sowie eine verschärfte Aufsicht über Anlageberater sorgen für Aufmerksamkeit und Widerstand in der Finanzbranche.
Das OLG Hamburg bestätigt damit die Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte. Etappensieg für die Bank – eine abschließende Entscheidung durch den BGH steht aber noch aus.
In einem aktuellen Grundsatzurteil beschränkt der BGH die Pflicht, ungefragt über die exakte Höhe erhaltener Rückvergütungen aufklären zu müssen, auf Bankberater. Die Finanzbranche atmet auf.
Die Frühjahrsveranstaltung findet dieses Jahr am 30. April 2010 im Münchener Künstlerhaus statt.