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News aus der Kanzlei drrp Rechtsanwälte

Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenvermittler auf die BaFin steht infrage.

Kurz vor der Sommerpause des Bundestages sollte das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermitter auf die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht“ diese Woche abgeschlossen werden. Ab dem 1.1.2021 sollte die Aufsicht über Finanzanlagendienstleister (neues Wording des Gesetzes) auf die BaFin übergehen.

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Gute Wochen für P&R-Vermittler

In den P&R-Verfahren konnten wir in den vergangenen Monaten weitere Prozesserfolge für die von uns vertretenen Finanzdienstleister erzielen. Mittlerweile sind drei Klageabweisungen rechtskräftig und damit unanfechtbar: das „Dessauer Verfahren“ mit…

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